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Allgemeine Geschäftbedingungen für ein Personaltraining (Stand: 28.07.2010)
Allgemeine Informationen Der Personaltrainer bietet Ihnen die Chance auf effektivem Wege Ihre sportlichen und gesundheitlichen Ziele zu erreichen. Der Personaltrainer bietet Ihnen dabei größtmögliche Flexibilität in Ihrer Zeiteinteilung. Wir möchten Sie aber darauf aufmerksam machen, dass für eine Umsetzung Ihrer Personaltrainingsziele jedoch mindestens zwei Termine pro Woche sinnvoll sind. Nur so können Sie Ihre Ziele verwirklichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie nur Erfolg haben können, wenn Ihrerseits wirklich ernsthaftes Interesse an einer Trainingsbetreuung besteht. Durch die „feste“ Terminierung unseres Trainings garantieren Sie dem Personaltrainer Ihre Bereitschaft zu einer zuverlässigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Dauer einer Trainingseinheit liegt bei 60 Minuten. Selbstverständlich können Trainingseinheiten zu 90, 120, 180 Minuten etc. gekoppelt werden. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten, wird vor Trainingsbeginn vom Personaltrainer ein Gesundheitscheck durchgeführt. Um darüber hinaus gesundheitliche Risiken auszuschließen, soll eine sachkundige ärztliche Untersuchung stattfinden (siehe zudem unter III). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
I. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Yvon Teshmar (nachfolgend „Trainer“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines Personaltrainings. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung wirksam.
II. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings 1. Das Vertragsverhältnis zwischen Trainer und Kunden kommt durch einen Trainingsvertrag zustande. Die Planung und Durchführung eines Personaltrainings, Fitnesstrainings und/ oder Sonderleistungen (Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und dem Trainer werden durch Abschluss dieses Trainingsvertrages vereinbart. 2. Der Kunde vereinbart mit dem Trainer im Trainingsvertrag Trainingseinheiten oder Trainingspakete mit einer Laufzeit von 3 bis 9 Monaten. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
III. Gesundheit Der Kunde soll sich vor der Unterzeichnung des Trainingsvertrages oder spätestens unverzüglich danach von einem sachkundigen Arzt untersuchen lassen. Er muss dem Trainer berichten, wenn der Arzt feststellt, dass der Kunde nicht im vollen Umfang sporttauglich ist. In diesem Fall soll der Kunde das Training nicht aufnehmen. Der Kunde informiert den Trainer zudem unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen oder danach entstehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
IV. Übertragung des Vertrages Eine Übertragung des Trainingsvertrages durch den Kunden bzw. den Trainer auf eine andere Person ist nicht zulässig.
V. Trainingszeiten, Trainingskleidung 1. Die Durchführung von Trainingseinheiten ist zu folgenden Trainingszeiten möglich: Montag – Freitag: 07:00 – 22.00 Uhr Samstag 09:00 – 18.00 Uhr 2. Der Kunde ist für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderliche Kleidung selbst verantwortlich.
VI. Terminänderungen, Terminabsagen 1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminänderungen und Terminabsagen bedürfen einer – gerne auch telefonischen – Absprache zwischen Kunden und Trainer. 2. Der Kunde wird darum gebeten, dem Trainer seinen Urlaub vier Wochen im Voraus bekannt zu geben. 3. Bei kurzfristigen Absagen des Kunden innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint, ist das Honorar für die vereinbarte Trainingseinheit gleichwohl zu zahlen. Davon ausgenommen ist eine Absage des Kunden aus gesundheitlichen Gründen. Diese Gründe sind auf Wunsch des Trainers allerdings nachzuweisen. Wir bitten Insoweit um ihr Verständnis. 4. Der Trainer wird verbindlich vereinbarte Termine innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin nur aus gesundheitlichen Gründen absagen. Ist der Termin aus anderen Gründen nicht durchführbar, wird der Trainer den Termin früher als 24 Stunden vor dem Termin absagen. Vom Trainer abgesagte Termine sind selbstverständlich nicht vom Kunden zu vergüten. Ansprüche des Kunden gegen den Trainer aus Terminabsagen sind allerdings ausgeschlossen.
VII. Entgelt, Zahlungsbedingungen 1. Das Entgelt pro Trainingseinheit bzw. für Trainingspakete wird im Trainingsvertrag vereinbart. 2. Sonstige für die Durchführung einer Trainingseinheit entstehende Kosten, insbesondere Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Übernachtungen und Spesen, sind nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. 3. Fahrtkosten sind bis zu 15 km im Trainingsentgelt enthalten. Darüber hinaus werden Fahrtkosten in Höhe einer Kilometerpauschale von 36 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet. 4. Der Kunde kann das gesamte Entgelt für Trainingseinheiten sowie das Entgelt für die Sonderleistung und Fahrtkosten im Voraus zahlen. In diesem Fall ist die Zahlung des Entgeltes am 7. Werktag nach dem Abschluss des Trainingsvertrages fällig. 5. Sofern der Kunde keine Vorauszahlung gemäß Abs. 4 vereinbart hat, erhält er einmal monatlich eine Rechnung über die in dem betreffenden Monat durchgeführten Trainingseinheiten bzw. die erhaltene Sonderleistung und /oder Fahrtkosten. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
VIII. Haftung 1. Der Trainer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Er haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. 2. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Trainer unbegrenzt nur für Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentlich Vertragspflichten sind Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte, insbesondere also solche bei deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist eine Haftung des Trainers der Höhe nach auf den branchentypischen, sowie bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden begrenzt. 3. Soweit vorstehend nicht etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für jegliche Ansprüche gegen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Trainers.
IX. Laufzeit, Kündigung 1. Bei einem Trainingsvertrag mit einer festen Laufzeit kann der Vertrag zum Ende der Festlaufzeit gekündigt werden mit einer Frist von 8 Wochen. Sollte der Vertrag zum Ablauf der Festlaufzeit nicht gekündigt werden, verlängert er sich auf unbefristete Zeit. Eine Kündigung ist dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 8 Wochen wieder zum Ende der Festlaufzeit möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. 2. In allen anderen Fällen hat der Kunde das Recht, den Trainingsvertrag zum Ende eines Monats mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. 3. Nicht durchgeführte Trainingseinheiten verfallen nach Ablauf der Laufzeit.
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