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Allgemeine Information
Der Personal Trainer bietet Ihnen die Chance auf effektivem Weg Ihre sportlichen und gesundheitlichen Ziele zu erreichen. Um Ihnen größtmögliche Flexibilität in Ihrer Zeiteinteilung zu gewährleisten besteht die Möglichkeit FESTE oder VARIABLE Termine zu vereinbaren. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass für eine Umsetzung Ihrer Personal-Training-Ziele jedoch mindestens zwei Termine pro Woche sinnvoll wären. Nur so können Sie Ihre Ziele verwirklichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie nur Erfolg haben können, wenn Ihrerseits wirklich ernsthaftes Interesse an einer Trainingsbetreuung besteht. Durch die „feste" Terminierung unseres Trainings garantieren Sie dem Personal Trainer Ihre Bereitschaft zu einer zuverlässigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Zeitdauer einer Trainingseinheit liegt zwischen 60 bis 90 Minuten.
Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken aus zuschließen, wird vor Trainingsbeginn vom Personal Trainer ein Gesundheits-Check durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
Trainingsvereinbarungen
Bei Nichtinanspruchnahme einer zuvor gebuchten Trainingseinheit bitten wir Sie, diese beim Personal Trainer bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Diese Trainingseinheit kann selbstverständlich innerhalb einer Woche nachgeholt werden.
Ich bitte um Verständnis, dass bei einer kurzfristigeren Absage innerhalb dieser 24 Stunden bzw. bei Nichterscheinen zum Training das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet wird.
Bei Krankheit und sich daraus ergebender Trainingsabsage, würden wir uns wünschen, dass Sie ebenfalls bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin den Personal Trainer informieren.
Bzgl. meiner Flexibilität ist es für meine Arbeit sehr hilfreich, wenn Sie mir Ihren Urlaub zwei bis vier Wochen vorher bekannt geben.
Honorar
Das Honorar wird nach der aktuellen Preisliste berechnet.
Die Abrechnung erfolgt über den Personal Trainer.
Die Rechnung ist spätestens nach 7 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir den Rechnungsbetrag bequem per Einzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Bei Barzahlung erhalten Sie eine Quittung über den gezahlten Betrag.
Es ist ebenso möglich, dass wir Ihnen eine Firmenrechnung über „Coaching und Motivationstraining" ausstellen. Bitte geben Sie uns dafür Ihre genaue Firmenanschrift bekannt.
Erlaubnis zur Referenz
Um auch anderen Interessenten die Vorzüge des Personaltrainings nahe zubringen, wird der Personaltrainer Sie als Referenz auf seine Webseite und Drucksachen nennen. Die Nennung erfolgt nach Absprache mit Ihnen.
Weitere Kosten
Werden aufgrund Ihrer Trainingsziele und -wünsche Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten von Ihnen zu übernehmen.
Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeut oder wird eine Ernährungsberatung bzw. Massage gewünscht, gelten die Abrechnungsformen dieser Kooperationspartner.
Gerne begleitet Sie der Personal Trainer auf Ihrer Geschäftsreise oder organisiert eine Sportveranstaltung für Sie oder Ihre Firma. Je nach Aufwand werden wir gemeinsam ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbaren zzgl. der Übernahme sämtlicher Reise- und Spesenkosten.
Haftungsausschluss
Der Personal Trainer haftet nicht für Schäden, die auf einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung des Personal Trainers, Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen. Eine Begrenzung der Haftung erfolgt auch insoweit nicht, als es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Personal Trainers, Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters ist von dem Haftungsausschluss nicht erfasst.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Saarbrücken, wenn nichts anderes vereinbart wurde.


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